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BBK Nr. 2 vom Seite 81 Fach 26 Seite 957

Berichtswesen als Instrument des Erfolgscontrolling

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

I. Zweck des Berichtswesens

Das Berichtswesen ist ein Überwachungsinstrument, mit dessen Hilfe die Geschäftsleitung, die nachfolgenden Leitungsebenen und auch die Sachbearbeiter gezielt über die Entwicklung des Unternehmens insgesamt und ihres Arbeitsbereichs im Besonderen informiert werden. Schwerpunkte der Berichterstattung sind die Darstellung

  • der Erreichung von Zielen (Plan-Ist-Vergleich),

  • der Entwicklung der Ertragslage (Aufwendungen und Erträge),

  • der Entwicklung der Wirtschaftlichkeit (Input und Output),

  • der Entwicklung der Liquidität.

Berichte sind Orientierungshilfen zur Erreichung der operativen Ziele. Das Berichtswesen soll Planabweichungen, Schwachstellen und sonstige Auffälligkeiten transparent machen und Maßnahmen zur Gegensteuerung herausfordern. Dazu ist es nötig, dem Berichtswesen eine systematische Ordnung zu geben bezüglich Inhalt, formaler Gestaltung, zeitlicher Durchführung und Bestimmung der Berichtsempfänger. Die Gestaltung erfolgt in Übereinstimmung mit der Organisationsstruktur des Unternehmens. Der Inhalt hängt ab von den Aufgaben und dem Informationsbedarf der Empfänger.

II. Arten der Be...