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FG Niedersachsen 14.09.2011 9 K 394/10, BBK 22/2011 S. 1067

Dienstwagen | Bruttolistenneupreis jetzt im Fokus des BFH

Nach Ansicht des FG Niedersachsen ist vom Bruttolistenneupreis als Bemessungsgrundlage für die private Dienstwagenbesteuerung kein Abschlag möglich . Das FG folgte damit nicht der Meinung des Klägers, dass bei der Anwendung der pauschalen 1 %-Regel ein marktüblicher Abschlag auf den Bruttolistenneupreis vorzunehmen ist. Die Frage ist nun beim BFH aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung anhängig. In vergleichbaren Fällen ist die Revision weiterhin möglich.

Zum Thema:
  • Weber, Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Firmenwagen – Überblick über die LStÄR 2011 (Teil 1), BBK 16/2011 S. 765, NWB RAAAD-88824.

  • Insam/Hilbert/Heumann, Dienstwagenregelungen des Arbeitgebers aus arbeitsrechtlicher und lohnsteuerlicher Sicht – Musterformulierungen für die Nutzung betr...