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BFH 24.05.2011 I R 104/10, StuB 21/2011 S. 845

Gewerbesteuer | Verbindlichkeiten aus Provisions-Factoringverträgen eines Versicherungsvermitters als gewerbesteuerliche Dauerschulden

Die Verbindlichkeiten eines Versicherungsvermittlungsunternehmens aus der Vorfinanzierung der Provisionsansprüche durch sog. Factoringausschüttungen, denen wegen des bei dem Versicherungsvermittlungsunternehmen verbliebenen Bonitätsrisikos eine sog. unechte Factoringvereinbarung als Darlehensvertrag mit über einjähriger Laufzeit zur vorschussweisen Vergütung der Provisionsansprüche zugrunde liegt, sind Dauerschulden i. S. von § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG 1991 und nicht Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs, wenn das Versicherungsvermittlungsunternehmen frei über die durch die Vorfinanzierung erlangten Mittel verfügen kann und eine enge wirtschaftliche oder rechtliche Verknüpfung zwischen den Krediten und den einzelnen Geschäften (Versicherungsvermittlungen) fehlt (Bezug: § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG 1991).

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