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BFH 27.07.2011 VI R 9/11, StuB 21/2011 S. 845

Einkommen-/Lohnsteuer | Einkommensteuernachforderung aufgrund Arbeitnehmertätigkeit von Ehegatten während eines Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeit

Sind Ehegatten nach der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über ihr Vermögen weiter einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgegangen und hat sich aufgrund der von den Ehegatten gewählten Steuerklassen 3 und 5 für ein Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Einkommensteuernachforderung ergeben, so ist diese Nachforderung des FA auch dann keine vorrangig zu bedienende Masseverbindlichkeit, wenn ein Teil des Arbeitseinkommens als Neuerwerb zur Masse gelangt ist und diese vermehrt hat (Bezug: § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 292, § 295 InsO).

Praxishinweise

Masseverbindlichkeiten sind gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die „Verwaltung”, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolven...