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Umsatzsteuer | Keine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei feststehender inländischer Ansässigkeit des leistenden Unternehmers
Geht das FG aufgrund der Angaben des Erbringers einer Werklieferung bzw. einer sonstigen Leistung gegenüber dem FA sowie aufgrund der auf seinen Briefbögen verwendeten Anschrift und seiner inländischen Kontoverbindung von einer inländischen Zweigniederlassung aus und steht also nach Überzeugung des FG fest, dass der leistende Unternehmer wirklich im Erhebungsgebiet ansässig war, kommt eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 UStG nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger Zweifel hinsichtlich der Ansässigkeit des Leistenden hatte oder hätte haben müssen (Bezug: § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 UStG 2005).
Für Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger