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Gewerbesteuer | Ausnutzen des auf einen ausgeschiedenen Mitunternehmer entfallenden Gewerbeverlustes durch die verbliebenen Mitunternehmer infolge der Bindungswirkung eines materiell unrichtigen Verlustfeststellungsbescheids
Ist in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i. S. von § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt worden, steht der S. 846anteilige Fehlbetrag den zum Feststellungszeitpunkt tatsächlich beteiligten Mitunternehmern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zur Verrechnung mit deren künftigen Erträgen zur Verfügung (Bezug: § 10a GewStG; § 182 Abs. 1 AO).
Die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlustes nach § 10a GewStG ist gesondert festzustellen. Verfahrensmäßig erfordert die Feststellung des Gewerbeverlustes für eine Mitunternehmerschaft, z. B. eine Personengesellschaft, eine auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung. Dabei ist die Verlustverrechnung jeweils für den einzelnen Mitunterneh...