Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verzicht der Gesellschafter-Geschäftsführer auf verfallbare Pensionsansprüche
Der Fortfall der noch nicht unverfallbaren Pensionsanwartschaften mehrerer Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile durch die Gesellschafter-Geschäftsführer sowie der Aufhebung ihrer Anstellungsverträge ist bei der GmbH ertragswirksam (einkommenserhöhend) anzusetzen; das gilt sowohl dann, wenn dem Fortfall der Pensionsverpflichtungen ein Erlassvertrag i. S. eines negativen Schuldanerkenntnisses gem. § 397 BGB zwischen den Gesellschafter-Geschäftsführern und der GmbH zugrunde liegt, als auch dann, wenn der Fortfall der Pensionsverpflichtungen aus der Aufhebung der Anstellungsverträge vor dem Eintritt des Unbedingtwerdens der Versorgungsansprüche folgt (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG; § 8 Abs. 1 KStG; § 397 BGB).
Sofern der Verzicht der bisherigen Gesellschafte...