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Zurückweisung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft ohne Berufshaftpflichtversicherung
Eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union registrierte Steuerberatungsgesellschaft Ltd. ist weder nach § 3a StBerG noch aufgrund der Dienstleistungsfreiheit zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen i. S. des § 80 Abs. 5 AO befugt, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht ver- fügt (Bezug: § 80 Abs. 5 AO; § 3a StBerG; Art. 49, Art. 50 EG; Art. 56, Art. 57 AEUV; Art. 5 Abs. 3 EGRL 36/2005).
Nach § 80 Abs. 5 AO sind Bevollmächtigte und Beistände zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, ohne dazu befugt zu sein. Eine Befugnis ist danach auch für eine Steuerberatungsgesellschaft erforderlich, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat und von dort aus Hi...