IWB Nr. 21 vom Seite 3

Reisekosten Ausland

[i]Das Berechnungsprogramm können Sie unter der NWB DokID NWB DAAAD-61454 aufrufen Das Berechnungsprogramm „Reisekosten Ausland” erleichtert Ihnen die vollständige und steuerlich korrekte Erfassung Ihrer für berufliche Auslandsreisen entstandenen Kosten für die Rechtslage ab 2011. Dabei können Sie zwischen verschiedenen Eingabeformen wählen: Mehrtägige Dienstreisen, Assistent für die automatisierte Ermittlung der Reisekosten, Formulare zur manuellen Erfassung der Reisekosten.

Zwei verschiedene Abrechnungsmethoden

[i]Pauschale oder BelegeDas Berechnungsprogramm „Reisekosten Ausland” bietet Ihnen zwei verschiedene Abrechnungsmethoden: Zum einen die Abrechnung nach Pauschalen und zum anderen die Abrechnung mit Belegen.

Abrechnung nach Pauschalen – Ansatz der reinen Pauschbeträge

[i]Keine gesonderte Vorlage von AbrechnungsdokumentenDiese Abrechnungsmethode bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Reisekosten nach den allgemeinen Pauschbeträgen geltend zu machen. Der gesonderten Vorlage von Abrechnungsdokumenten bedarf es nicht. Es ist durch geeignete Meldungen [i]Abrechnung nach Pauschalen sicher zustellen, dass neben der Erstattung kein zusätzlicher Werbungskostenabzug geltend gemacht wird. Dies kann z. B. durch Meldungen an das zuständige Finanzamt oder durch entsprechende Eintragungen auf der elektronischen Lohnsteuerabrechnung erfolgen.

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Abrechnung mit Belegen – ggf. Kürzung der Pauschbeträge

[i]Vorlage von EinzelnachweisenDie Methode der Abrechnung von Auslandsreisekosten mittels Vorlage von Einzelnachweisen kann angezeigt sein, wenn die Unterkunft im Ausland durch den Arbeitgeber auf dessen Namen erfolgte, die Bezahlung vor Ort aber durch den Arbeitnehmer vorgenommen wurde. Wurde dem Arbeitnehmer neben der Unterkunft auch die Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sind die entsprechenden Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend zu kürzen.

Abrechnung nach Belegen

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Fundstelle(n):
IWB 21 / 2011 Seite 3 - 4
JAAAD-94507