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IWB Nr. 21 vom Seite 798

Österreich: Erste „Advance Ruling” Erfahrungen für Verrechnungspreise

Mag. Dr. Andrea Lahodny-Karner und Mag. Dr. Gerald Posautz, Wien

I. Advance Ruling – Auskunftsbescheid gem. § 118 öBAO

[i]Auskunftsbescheid enthält rechtskräftige Beurteilung eines Sachverhalts, etwa zu Verrechnungspreisen oder zur Gruppenbesteuerung Seit dem kann von den österreichischen Finanzämtern als zuständigen Behörden eine rechtskräftige Beurteilung von zu verwirklichenden Sachverhalten in den Bereichen Verrechnungspreise, Umgründungen sowie Gruppenbesteuerung erwirkt werden. Der sog. Auskunftsbescheid gem. § 118 Bundesabgabenordnung (öBAO) stellt eine attraktive Ergänzung zu der schon bisher (und grundsätzlich auch weiterhin) möglichen Auskunft nach Treu und Glauben dar und bedeutet einen Schritt in Richtung verstärkte Rechts- und Planungssicherheit für den Steuerpflichtigen.

[i]Anfrage nur für zukünftige, noch nicht verwirklichte Gestaltungen Die Vorteile des Advance Rulings für geplante Steuergestaltungen in Bereichen, in denen es im Rahmen von Betriebsprüfungen oft zu beträchtlichen steuerlichen Konsequenzen kommen kann, sind an verschiedene Anforderungen geknüpft. Der schriftliche Antrag auf Erteilung eines Auskunftsbescheids gem. § 118 öBAO setzt voraus, dass der geplante Sachverhalt – z. B. die Entscheidung über ein Verrechnungspreissystem – zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklicht ist.

[i]Konkrete Fragen und deren eigene Beurteilung durch den Antragsteller Der Antrag selbst muss neben einer Sachverhaltsdarstellung auch das Rechtsproblem sowi...