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BFH 24.08.2011 I R 46/10, IWB 21/2011 S. 795

BFH | Steuerfreiheit für Private Equity-Engagement in England

(1) Eine i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1997 gewerblich geprägte Personengesellschaft erzielt nicht allein wegen der Prägung gewerbliche Gewinne i. S. von Art. III Abs. 1 Satz 1 DBA Großbritannien 1964/1970 (Anschluss an die ständige Spruchpraxis des Senats). (2) Ein in der Rechtsform einer britischen Limited Partnership geführter sog. Private Equity/Venture Capital Fonds kann nach § 15 Abs. 2 EStG 1997 gewerblich tätig sein und gewerbliche Gewinne i. S. von Art. III Abs. 1 Satz 1 DBA Großbritannien 1964/1970 erzielen. (3) Räumlichkeiten können auch dann eigene Betriebsstätten sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (Bestätigung des Senatsurteils v. - I R 52/10 NWB VAAAD-86108). (4) Einkünfte aus einer britischen Betriebsstätte sind auc...