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Bilanzierung der durch Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAD-94430 In zwei Entscheidungen nahm der BFH die Möglichkeit wahr, die Rechtsprechung zur sog. Finalität des Anschaffungskostenbegriffs fortzuentwickeln ( NWB AAAAD-88270, und v. 20. 4. 2011 - I R 2/10, BStBl 2011 II S. 761). [i]BFH, Urteil v. 14. 3. 2011 - I R 40/10 NWB AAAAD-88270, und v. 20. 4. 2011 - I R 2/10, BStBl 2011 II S. 761 Dabei ging es jeweils um die Frage, ob die aufgrund einer Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 i. V. mit § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer Anschaffungsnebenkosten der jeweiligen Beteiligung darstellt. Die Verwaltung bejahte dies bislang. Daraus folgend war die Grunderwerbsteuer, die in Abhängigkeit vom Umfang des mittelbar erworbenen Immobilienvermögens sehr erheblich sein kann, mit dem Beteiligungsbuchwert bilanziell untrennbar verbunden. Die Grunderwerbsteuer ist insbesondere im Hinblick auf die sukzessive Anhebung des Steuersatzes durch die Länder künftig von noch höherer Bedeutung.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Bewertung der Anteile
[i]Keine Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei Einlagen in Betriebe gewerblicher ArtIn der Entscheidung v. hatte der I. Senat des BFH auch über die Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG bei einer Einlage durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art zu entscheiden. Das war im Ur...