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Aktuelles zur Besteuerung international tätiger Berufskraftfahrer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-94428 Berufskraftfahrer im internationalen Fernverkehr können ohne Weiteres eine (anteilige) Steuerpflicht im Ausland begründen. Mangels einer Spezialregelung gilt zumeist das Prinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA, jedoch mit nicht unerheblichen Einschränkungen zugunsten des Ansässigkeitsstaats des Berufskraftfahrers. Zudem sind einige DBA-rechtliche Besonderheiten zu beachten. Bei der Erstellung der Steuererklärung eines Berufskraftfahrers ist daher darauf zu achten, dass der internationale Kontext erfasst und bewertet wird. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Grundsätze und aktuellen DBA-rechtlichen Entwicklungen.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Besteuerungsgrundsätze
[i]Ort der Arbeitsausübung entscheidungserheblichDer Ort der Arbeitsausübung der Berufskraftfahrer bestimmt sich nach dem jeweiligen Aufenthalts- oder Fortbewegungsort des Fahrzeugs. Daher ist für Berufskraftfahrer, die im internationalen Fernverkehr tätig sind, zu prüfen,
ob Steuerpflichten im europäischen Ausland begründet werden und
welchen Einfluss diese auf ggf. bestehende Erklärungspflichten in Deutschland haben.
Im Inland ansässiger Berufskraftfahrer
[i]183-Tage-RegelungBei einem im Inland ansäs...