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BFH 07.07.2011 V R 36/10, NWB 45/2011 S. 3748

Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Beruft sich der Unternehmer aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Steuerfreiheit eines Teils seiner Leistungen auf eine im UStG nicht zutreffend umgesetzte Steuerbefreiung der 6. EG-RL, ist auch über die Frage der Vorsteueraufteilung nach dieser Richtlinie zu entscheiden. (2) Unabhängig davon, ob Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der 6. EG-RL eine hinreichende Rechtsgrundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist, kann der Unternehmer eine flächenbezogene Vorsteueraufteilung nur beanspruchen, wenn diese sachgerecht ist. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und teilweise für den Betrieb umsatzsteuerfreier Spielgeräte verwendet.

Anmerkung:

Im Streitfall konnte der Betreiber einer ...