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FG Münster 20.04.2010 15 K 2184/07 F, BBK 21/2011 S. 1020

Gewinnermittlung | Ausbildungskosten als Sonder-Betriebsausgaben?

Die Aufwendungen eines Gesellschafters einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis für die Ausbildung seines Sohns sind keine Sonder-Betriebsausgaben und mindern daher nicht den Gewinn der Gemeinschaftspraxis. Dies gilt nach dem FG Münster auch dann, wenn der Sohn zum Arzt ausgebildet werden soll, um anschließend den altersbedingt aus der Praxis ausscheidenden Vater zu ersetzen. Nach dem FG steht der steuerlichen Berücksichtigung das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG entgegen.

Ausbildungskosten für das eigene Kind können ausnahmsweise nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass er derartige Kosten auch für einen Fremden getätigt hätte:

  • Er müsste also entweder einen internen Betriebsvergleich führen und nachweisen, dass e...