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„Arbeitnehmer im Wandel”
Der Feierabend
ist ein Stück Kulturgut. Seit dem Mittelalter werden
Traditionen gepflegt, ihn mit einem besonderen Glockenläuten anzukündigen. Mit
Säkularisierung und Industrialisierung hat er sich zum natürlichen Schutzpatron
der Arbeitnehmer aufgeschwungen. Trotz der tiefen Verwurzelung in der
Volksseele (er ist immerhin von Peter Alexander besungen worden) wird er seinem
eigentlichen Sinngehalt häufig entfremdet und in einen Kontext geführt, der so
gar nicht zu ihm passen mag. Ein Beispiel dafür ist das Feierabend-Parlament,
das in manchen deutschen Stadtstaaten immer noch den politischen Betrieb
aufrecht erhält. In Griechenland war bis vor ca. zehn Jahren das
Abgeordnetenhaus ein Feierabend-Parlament (das ist keine Anspielung auf die
alles beherrschenden Schlagzeilen dieser Tage). Immerhin könnte mit dieser
legislativen Organisationsform neuer Schwung in die Diskussion um
Abgeordnetendiäten und -pauschale kommen, welche sich augenblicklich auf ein
formales Problem reduziert: Führt das vor dem EGMR angestrengte Verfahren gegen
die Abgeordnetenpauschale zu einer Zwangsruhe (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO) oder doch
wenigstens zu einer Zweckruhe der Einspruchsverfahren? Nebe tritt ...