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NWB Nr. 44 vom Seite 3719

Der Syndikus-Steuerberater als Feierabend-Akteur

[i] BFH, Urteil v. 9. 8. 2011 - VII R 2/11Der BFH hatte die Vereinbarkeit einer in Vollzeit ausgeübten Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater mit dem Beruf des Steuerberaters zu prüfen. Das Gericht entschied, dass Syndikus-Steuerberater ihren Beruf als Steuerberater im Rahmen einer Feierabend-Tätigkeit – „ohne irgendwelche Vorgaben zu ihrem Umfang” – ausüben dürfen.

[i]Freistellungsbescheinigung des ArbeitgebersDer Kläger und Revisionskläger übte eine Angestelltentätigkeit als Steuerreferent bei der X-AG aus und nahm dort nach der im Verwaltungsverfahren vorgelegten Tätigkeitsbeschreibung Aufgaben im Bereich Controlling und Steuern wahr. Der Kläger beantragte im Juli 2009 seine Wiederbestellung als Steuerberater, die am durch Verzicht erloschen war. Er legte dazu eine Freistellungsbescheinigung seines Arbeitgebers vor, aus der u. a. hervorgeht, dass er berechtigt ist, neben seiner Tätigkeit als Angestellter den Beruf des Steuerberaters auszuüben, „seine Dienstzeiten innerhalb der Flexibilisierungs-Bandbreiten einzuteilen” und geleistete Überstunden jederzeit als Freizeitausgleich abzubauen.

[i]Kammer und FG Baden-Württemberg lehnen Wiederbestellung abDie Steuerberaterkammer lehnte den Wiederbestellungsantrag ab, das vom Kläger angerufene FG Bade...