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Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg
Das BMF hat die Verständigungsvereinbarung im Hinblick auf die Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom veröffentlicht ( IV B 3 – S 1301 – LUX/10/10003).
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit dem Großherzogtum Luxemburg am die in der Anlage zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom i. d. F. des Ergänzungsprotokolls vom beigefügte Verständigungsvereinbarung unterzeichnet. Die Verständigungsvereinbarung ist am BStBl I S. 486