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Umsatzsteuer | Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei Täuschung über Abnehmer
Beteiligt sich ein Unternehmer vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung, um hierdurch die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Anschluss an NWB UAAAD-61700, Kurzinfo StuB 2011 S. 38; Bezug: § 3 Abs. 1, § 4, § 6a UStG 1999; § 41 AO).
Verschleiert der Unternehmer unter Missachtung der Nachweispflichten nach § 6a Abs. 3 UStG i. V. mit §§ 17a ff. UStDV die Identität des Abnehmers, um diesem zu ermöglichen, Umsatzsteuer im Bestimmungsmitgliedstaat zu hinterziehen, ist eine Lieferung nach der Rechtsprechung des EuGH sogar dann steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen der Steuerfreiheit objektiv vorliegen. Diese Ansicht teilt ...