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Wirtschaftliches Eigentum an einer Beteiligung in qualifizierter Höhe
Besteht die Position eines Gesellschafters allein in der gebundenen Mitwirkung an einer inkongruenten Kapitalerhöhung, vermittelt sie kein wirtschaftliches Eigentum i. S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO an einem Gesellschaftsanteil (Bezug: § 17 Abs. 1 Sätze 1, 4 EStG; § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO).
Ein Stpfl. kann nur dann den Tatbestand nach § 17 Abs. 1 EStG erfüllen, wenn er zumindest wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung ist. Damit der Erwerber eines Kapitalgesellschaftsanteils wirtschaftlicher Eigentümer wird, muss er alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte, insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen können. Daran fehlte es im Urteilsfall. Der Kläger erwarb zwar formell einen Geschäftsanteil von 12,6 % an einer GmbH. Aufgrund der vertragl...