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StuB 20/2011 S. 808

Hinweispflicht des Steuerberaters auf Regressansprüche des Mandanten

Die Verpflichtung des Steuerberaters, den Mandanten auf eigene, Schadenersatzansprüche begründende Fehler hinzuweisen, beginnt nicht sofort, wenn der Berater die Möglichkeit erkennt, dass Schadenersatzansprüche gegen ihn selbst begründet wären. Der Hinweis muss nur so rechtzeitig erfolgen, dass der Mandant ohne Zeitdruck fachkundigen Rat einholen kann, um seine Ansprüche vor ihrer Verjährung gerichtlich geltend zu machen. Hierfür genügt i. d. R. ein Zeitraum von sechs Monaten (OLG Celle, Urteil vom 1.9.2010 – 3 U 47/10).