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Die zweite Entscheidung im Fall „Meilicke”
EuGH klärt „technische” Details
Nachdem der , Meilicke NWB FAAAC-39375 das bis zum Jahr 2000 einschließlich geltende deutsche körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren für europarechtswidrig erklärt hatte, hat die deutsche Finanzverwaltung die Anwendung des Urteils durch unüberwindliche formale Hürden vereitelt und Nachweise gefordert, die vom Kleinanleger unmöglich beizubringen waren, vgl. Püttner, . Nun hat der EuGH nach einer zweiten Vorlage durch das NWB OAAAD-24672) erneut entschieden und den formalen Weg zur Anrechnung von KSt bei ausländischen Dividenden gewiesen (Urteil v. - Rs. C-262/09 NWB YAAAD-61703).
I. Ein Rückblick
Im alten KSt-Anrechnungsverfahren wurde die von einer inländischen Kapitalgesellschaft gezahlte KSt beim Aktionär auf die ausgeschüttete Dividende angerechnet. Bei Dividenden aus ausländischen Aktien wurde die Anrechnung der von der ausländischen Kapitalgesellschaft gezahlten KSt beim inländischen Aktionär verweigert.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ausländische
Aktie | Inländische
Aktie | |
Ausgezahlte Bardividende | 10.000,00 | 10.000,00 |
+ anrechenbare KSt 30 % (= 3/7) | 0,00 | 4.285,71 |
Zu versteuernder Kapialer... |