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IWB Nr. 20 vom Seite 750

EU-KOM Beschluss zur Sanierungsklausel offiziell veröffentlicht

Prof. Dr. Adrian Cloer und Dipl.-Kffr. Nina Vogel, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden

Der 2008 eingeführte § 8c KStG läßt bei einem Anteilseignerwechsel von 25 % bei einer Kapitalgesellschaft Verluste unabhängig von einem Mißbrauchsmoment untergehen. Diese Vorschrift ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch europarechtlich höchst problematisch. Der nachstehende Beitrag beleuchtet kurz die jüngsten Entwicklungen seitens der Europäischen Kommission sowie der Finanzgerichtsbarkeit und stellt die Konsequenzen für die betroffenen Steuerpflichtigen dar.

I. EU-Rechtswidrigkeit der Sanierungsklausel

[i]Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG ist EU-Rechtswidrig Nach Auffassung der Kommission ist § 8c Abs. 1a KStG eine nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe. Diese Vorschrift darf daher nicht nur in der Zukunft nicht mehr angewandt werden, sondern bereits gewährte Steuervergünstigungen sind ungeachtet innerstaatlicher Bestandskraft oder der Inanspruchnahme von Vertrauensschutz z. B. durch verbindliche Auskünfte zurückzugewähren. Nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (siehe Cloer/Vogel, IWB 2010 S. 439 NWB QAAAD-44833) ordnete das BMF bereits am die Nichtanwendung der Vorschrift an und schafft sie nun durch das kurz vor der Verabschiedung stehende Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BeitrULMsG) auch fo...