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Track 11 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuerermäßigung für Essen auf Rädern?
Die Kosten für gelieferte Mahlzeiten stellen nach einem aktuellen Urteil des FG Münster keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a Abs. 2 EStG dar, weil sie nicht im Haushalt erbracht werden. Ist die Inanspruchnahme des sog. Essen auf Rädern durch eine Krankheit oder eine Behinderung veranlasst, ist allerdings eine Berücksichtigung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen möglich.
Wer sich Mahlzeiten nach Hause liefern lässt, profitiert nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht von der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Im Streitfall hatte ein älteres Ehepaar das Angebot „Essen auf Rädern” des Diakonischen Werks in Anspruch genommen. Die Kosten für die Lieferung der Mahlzeiten betrugen – nach Abzug des Anteils für die Zutaten – immerhin knapp 1.500 €.
Das Finanzgericht gab den Senioren zwar Recht, dass es sich bei der Zubereitung von Mahlzeiten um eine typische haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Begünstigt seien nach § 35a EStG aber ausdrücklich nur die Dienstleistungen, die im Haushalt erbracht werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Wer sich einen Koch nach Hause kommen lässt, kann das Honorar bzw. de...