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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Kfz-Überlassung an Gesellschafter

Die OFD Karlsruhe hat zu den umsatzsteuerlichen Folgen der Überlassung von Fahrzeugen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern Stellung genommen. Sowohl bei der Überlassung durch die Gesellschaft an einen Gesellschafter als auch im umgekehrten Fall.

Bei der Überlassung von Fahrzeugen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern sind zwei Fallgruppen denkbar, so die Oberfinanzdirektion Karlsruhe in einer aktuellen Verfügung.

  1. Erstens: Eine Personengesellschaft überlässt einem Gesellschafter einen Firmenwagen.

  2. Und zweitens: Der umgekehrte Fall: Ein Gesellschafter überlässt seiner Gesellschaft ein Fahrzeug.

Wird ein Firmenwagen von einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter überlassen, der dieses Fahrzeug sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für unternehmensfremde Zwecke nutzt, ist zunächst zu prüfen: Erfolgt die Überlassung entgeltlich oder unentgeltlich?

Nutzt der Gesellschafter das Fahrzeug unentgeltlich für seine unternehmensfremden Zwecke, ist diese Nutzung eine unentgeltliche Wertabgabe. Diese ist zu versteuern. Anders sieht es bei einer entgeltlichen Überlassung aus. Also insbesond...