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NWB BB 11/2011 S. 321

Regelmäßige Überprüfung von SCHUFA & Co.- Auskünften

Mandanten werden häufig von potenziellen Geschäftspartnern vor der Auftragsvergabe auf ihre Bonität überprüft. Dabei spielen die Aussagen von Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform, Bürgel, Hoppenstedt oder auch die Schufa eine wichtige Rolle – nicht immer sind die vorliegenden Daten jedoch korrekt!

Geben SCHUFA & Co. falsche (schlechte) Auskünfte, kann es vorkommen, dass Mandanten Aufträge verlieren und davon nichts wissen, z. B. aufgrund einer nur mittelmäßigen Bonität. Der geprüfte Mandant erfährt die ausschlaggebenden Gründe i. d. R. nicht.

Hinweis

Empfehlen Sie Ihren Mandanten unbedingt, dass Sie jährlich mit den wichtigsten Auskunfteien Kontakt aufnehmen und um eine (kostenfreie) Selbstauskunft bitten. Von der SCHUFA können sich Ihre Mandanten z. B. einmal ...