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NWB BB 11/2011 S. 322

Verschenken statt kostenpflichtig entsorgen

Möchten Sie oder Ihre Mandanten (gut erhaltene) Betriebsausstattungen, wie z. B. Büromöbel oder Computer, entsorgen, sollten Sie überlegen, ob Verschenken nicht die bessere Alternative zu einer gebührenpflichtigen Entsorgung ist. Beim Verschenken beglücken Sie andere und sparen sich zudem größeren Aufwand, wenn der Beschenkte die Sachen selbst abholt.

Eine Tauschbörse für Sachen zum Verschenken finden Sie online unter www.alles-und-umsonst.de.

Wichtig

Sorgen Sie bei Computer u. Ä. dafür, dass sensible Daten und Informationen vollständig gelöscht wurden.