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GmbH-Insolvenz: Nachweis der Stammeinlagenzahlung sicherstellen
Im Fall der Insolvenz einer GmbH wird der Insolvenzverwalter u. a. prüfen, ob die Stammeinlagenzahlungen korrekt erfolgt sind. Kann der Unternehmer die Einzahlung auch nach mehr als zehn Jahren nicht belegen, ist es dem Insolvenzverwalter gestattet, diese noch einmal einzufordern. Dies hat der , NWB ZAAAB-97733, entschieden.
Informieren Sie betroffene Mandanten über diesen Sachverhalt und empfehlen Sie ihnen, den Nachweis sicherzustellen, z. B. durch eine sorgfältige Aufbewahrung der Einzahlungsbelege oder durch Beurkundung durch einen Notar.