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NWB BB 11/2011 S. 320

Offenen Forderungen aus 2008 droht Verfall

Offene Rechnungen aus dem Jahr 2008 verjähren am . Die Zeit bis zum Jahresende sollten Sie bzw. Ihre Mandanten nutzen, um die Außenstände doch noch zu erhalten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderungen entstanden sind. Nach der Verjährung können Gläubiger Forderungen nicht mehr einklagen.

Folgende grundlegende Maßnahmen gibt es, um die Verjährung zu hemmen und offene Forderungen noch zu erhalten:

  • Versuch, sich mit dem Schuldner gütlich auf eine Begleichung der Forderung zu einigen.

  • Schuldner ein Angebot unterbreiten, um die Verjährung zu unterbrechen. Die Unterbrechung tritt auch in Kraft, wenn der Schuldner das Angebot ablehnt.

  • Schuldner zur Abgabe einer Erklärung bewegen, in der er sich nicht auf de...