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Umsatzsteuer- und Vorsteuerabzug bei Erbschaft
Die OFD Frankfurt/M. hat aktuell Hinweise zum Umsatzsteuerrecht im Falle einer Erbschaft gegeben (Vfg. vom - S 7104 - A - 43 - St 110, NWB JAAAD-85795): Der Erbfall selbst ist nicht umsatzsteuerpflichtig und die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG endet mit dem Tod des Erblassers. Sie geht auch nicht durch Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Allerdings wird der Erbe selbst zum Unternehmer, wenn er Handlungen im Rahmen der Liquidation des ererbten Vermögens ausführt und diese Hand-lungen beim Erblasser als umsatzsteuerbarer und umsatzsteuerpflichtiger Vorgang anzusehen gewesen wären. Beispielsweise ist die Veräußerung von Gegenständen durch den Erben umsatzsteuerpflichtig, wenn diese zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehört haben (BStBl 2011 II S. 241