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BFH 19.07.2011 X R 26/10, NWB 43/2011 S. 3586

Bilanzierung | Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands sind zu bilden, wenn ein Versicherungsvertreter die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags erhält (Anschluss an , BStBl 2006 II S. 866, und v. - X R 41/07 NWB DAAAD-39578). (2) Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Regelungen des EStG lässt sich keine Beschränkung der Pflicht zur Bildung von Rückstellungen auf wesentliche Verpflichtungen entnehmen. (3) Für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist nicht auf die künftigen Betreuungsaufwendungen für den einzelnen Vertrag, sondern auf die im Unternehmen des Steuerpflichtigen künftig insgesamt anfallenden Aufwendungen für die Bet...