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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 638

Entwicklung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ein aktueller Überblick

Michael Birk

Seit dem haben die Bundesländer die Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – selbst zu bestimmen. Davon haben bereits einige Bundesländer Gebrauch gemacht. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Steuersätze in den unterschiedlichen Bundesländern und die dadurch entstehenden Probleme. Hinweise zum Grunderwerbsteuergesetz sowie dem Anwendungsbereich dieser Steuerart runden die Darstellung ab.

I. Allgemeines

Die Grunderwerbsteuer gilt als typische Rechtsverkehrssteuer. Sie knüpft an Rechtsvorgänge über den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht von inländischen Grundstücken an. Voraussetzung ist daher der Rechtsträgerwechsel eines inländischen Grundstücks, unabhängig davon, ob dieser tatsächlich erfolgt, oder wie bei einer Umwandlung gesetzlich fingiert wird. Rechtsträger i. S. des Grunderwerbsteuergesetzes können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften sein. Somit kann eine Immobilie während ihres Lebenszyklus, abhängig von der Häufigkeit des Wechsels in der wirtschaftlichen Verwertungsbefugnis, mehrmals mit Grunderwerbsteuer belastet werden.

Der Grundstücksbegriff des Grun...