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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7182/11 EFG 2012 S. 565 Nr. 6

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c, UrhG § 2 Abs. 2, UrhG § 31

Antragsgegner im AdV-Verfahren nach Änderung der Verwaltungszuständigkeit

ermäßigte Besteuerung der Erlöse einer Grafikdesignerin aus dem Entwurf von Ausstellungskatalogen

Konzeption der Ausstellung und Entwurf des Katalogs als einheitliche Gesamtleistung

Leitsatz

1. Ein nach Klageerhebung erfolgter Zuständigkeitswechsel im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit führt nicht dazu, dass der Steuerpflichtige einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO gegen das nunmehr im Verwaltungsverfahren zuständige FA richten müsste.

2. Auch Werke der Gebrauchsgrafik können Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen.

3. Eine nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG ermäßigt zu besteuernde Übertragung von Nutzungsrechten vom Urheberrecht kann auch konkludent erfolgen.

4. Für die ermäßigte Besteuerung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist.

5. Es erscheint zweifelhaft, ob die ermäßigte Besteuerung der Erlöse einer Grafikdesignerin aus dem Entwurf von Ausstellungskatalogen allein deshalb ausscheidet, weil es sich bei den Entwurfsleistungen um Teile einer einheitlichen Leistung zusammen mit der Konzeption der jeweiligen Ausstellung handelte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 1333 Nr. 21
EFG 2012 S. 565 Nr. 6
SAAAD-93600

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