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FG Niedersachsen 17.02.2011 10 K 258/10, BBK 20/2011 S. 959

Steuerrecht | Wahlrecht zwischen Bilanzierung und EÜR

Nach dem Urteil des Niedersächsischen FG steht einem nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) und § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) grundsätzlich unbefristet zu. Er kann es daher auch noch dann ausüben, wenn er bislang keine Erklärung abgegeben hat und deshalb die Höhe des Gewinns zu schätzen ist.

Der Streitfall betraf einen Steuerpflichtigen, der gewerbliche Einkünfte aus Pflegeleistungen erzielte und davon ausging, dass seine Einkünfte nicht steuerbar seien. Das FG teilte seine Auffassung nicht und schätzte den Gewinn mangels Steuererklärung nach § 4 Abs. 3 EStG durch EÜR, weil der Steuerpflichtige dies im gerichtlichen Termin beantragt hatte.

Hinweis:

[i]Gefahr bei unkritischer Übernahme der Urteilsgrundsätze Die Entscheidung ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar hat ein Steuerpflichtiger, der n...