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BFH 22.06.2011 I R 7/10, BBK 20/2011 S. 958

Bilanzierung | Aktivierung eines RAP für Bearbeitungsgebühr bei Darlehen

Nach dem gilt für die steuerliche Behandlung von Darlehens-Bearbeitungsgebühren bei bilanzierenden Kreditnehmern:

  • Stellt die Bearbeitungsgebühr ein laufzeitabhängiges Entgelt für die Überlassung des Darlehens dar, ist ein aktiver RAP zu bilden, der über die Laufzeit des Darlehens gewinnmindernd aufzulösen ist. Dies ist der Fall, wenn die Bank im Fall der vorzeitigen Beendigung des Darlehens die Bearbeitungsgebühr zeitanteilig zurückzahlen muss.

  • Handelt es sich hingegen bei der Bearbeitungsgebühr um eine echte Gebühr für die Bearbeitung, liegt ein laufzeitunabhängiges Entgelt vor, das in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden darf. Eine Aktivierung als RAP scheidet aus. Dies ist der Fall, w...