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BFH 07.07.2011 V R 41/09, NWB 42/2011 S. 3507

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Vermietung des Miteigentumsanteils an den unternehmerisch tätigen Miteigentümer

Stellt eine aus zwei Personen bestehende Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude her, das einer der Gemeinschafter teilweise für Zwecke seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet, wird nach dem dieser Grundstücksteil (Büro) an ihn geliefert und kann daher nicht Gegenstand einer Vermietung durch den anderen Gemeinschafter sein.

Anmerkung:

Einmal mehr gab es Umsatzsteuerprobleme bei einer Ehegatten-Miteigentümergemeinschaft. Die Ehegatten errichteten ein Gebäude, das der Ehemann zu 41,5 % für sein Unternehmen als Schornsteinfegermeister nutzte, der Rest diente Wohnzwecken der Eheleute. Die Eheleute wählten nach dem Verständnis des BFH den falschen Weg zur Erreichung des Vorsteuerabzugs aus den Baukosten, indem die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an den Ehemann vermiete...