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Umsatzsteuer | Umsätze aus Sortengeschäften einer Wechselstube
Mit wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert und klargestellt, dass der An- und Verkauf in- und ausländischer Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften (Geldwechselgeschäft) eine sonstige Leistung darstellt. Hintergrund ist ein Urteil des BFH, in dem entschieden wurde, dass ein Unternehmer, der in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen ausführt. Der BFH hat in diesem Zusammenhang weiter entschieden, dass die Bestimmungen über Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen nach den §§ 8 und 17 UStDV auf den Nachweis des Wohnsitzes des Empfängers einer sonstigen Leistung nicht analog anwendbar sind (vgl. NWB RAAAD-52762). Die Grundsätz...BStBl 2011 I S. 459