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Steuerberatungskosten für Erstellung der Einkommensteuererklärung auch bei ausschließlicher Erzielung betrieblicher Einkünfte nicht als Betriebsausgaben abziehbar
Auch wenn der Stpfl. ausschließlich betriebliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb und darüber hinaus keine weiteren Einkünfte erzielt, darf er die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung nicht als Betriebsausgaben abziehen (Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 EStG).
Auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Großen Senats des NWB EAAAD-35188, Kurzinfo StuB 2010 S. 115) eröffnet eine unbedeutende berufliche Mitveranlassung von Aufwendungen, die die Lebensführung betreffen, keinen – auch keinen anteiligen – Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug. Beruflich mitveranlasst war im Streitfall aber allenfalls das Eintragen der – anderweitig und unter Inanspruchnahme des Betriebsausgabenabzugs ermittelten – Einkünf...