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StuB Nr. 19 vom Seite 748

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 aus Unternehmenssicht

Ein Überblick über die Gesetzesfassung

Prof. Dr. Stephan Meyering und und Dipl.-Kfm. Björn Jegen

Am haben der Bundesrat und der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 endgültig verabschiedet. Wie im Koalitionsvertrag vom beschlossen, soll dieses Gesetz „das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien” . Aufbauend auf dem Beitrag in StuB 2011 S. 104 , in dem der Gesetz- dem Referentenentwurf gegenübergestellt wurde, werden nun die Gesetzesfassung und die Änderungen gegenüber dem Entwurf aufgezeigt.

Kernaussagen
  • Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 führt insgesamt zu durchaus begrüßenswerten Veränderungen. Eine wirkliche Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts ist jedoch nicht ersichtlich.

  • Im Detail bleibt fraglich, ob es sich bei den neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungserstellung tatsächlich um eine Vereinfachung handelt, da die Dokumentation eines Prüfpfads für elektronisch eingegangene Rechnungen mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein kann.

  • Nach der Steuervereinfachung ist vor der Steuervereinfachung: Das Steuervereinfachungsgesetz 2012 wurde bereits angekündigt. Es gibt mehr als genug Vereinfachungs- und Reformbedarf, der Initiativen des Gesetzgebers ...