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FG Köln 17.03.2011 2 K 2278/08, IWB 19/2011 S. 707

FG Köln | Besteuerungsrecht für Vergütungen für die Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten an Sportveranstaltungen nach Art. 17 DBA Österreich

Enthält eine in Österreich ansässige Gesellschaft Vergütungen für die Überlassung von Live-Fernsehübertragungsrechten an Sportveranstaltungen von einer im Inland ansässigen Sportrechtevermarktungsgesellschaft, dürfen diese nach Art. 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 DBA Österreich in Deutschland besteuert werden (EFG 2011 S. 1428).

Hinweis:

Fließen die Einkünfte aus der von einem Künstler oder Sportler persönlich ausgeübten Tätigkeit nicht dem Künstler oder Sportler selbst, sondern einer anderen Person zu, so können nach Art. 17 Abs. 2 OECD-MA auch diese Einkünfte vom Tätigkeitsstaat besteuert werden (sog. Künstlerdurchgriff). Mit Urteil vom - I R 6/07 NWB QAAAD-22110 hat der BFH zu Art. 17 Abs. 1 Satz 2 DBA Schweiz entschieden, dass diese Regelung nur Einkünfte erfasst, die einer anderen Person für die Tätigkeit oder Überlassung eines Sportlers zufließen. ...