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FG Bremen | Besteuerung von Einkünften für eine in den USA ausgeübte nichtselbständige Tätigkeit
(1) Der Ausnahme von Einkünften für eine in den Vereinigten Staaten ausgeübte nichtselbständige Arbeit von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer nach Art. 23 Abs. 3 Buchst. a DBA USA stehen Art. 23 Abs. 3 Buchst. b und 4 Buchst. b DBA USA i. V. mit Sec. 893 (a) Internal Revenue Code nur dann entgegen, wenn Einkünfte von einer internationalen Organisation bezogen werden. (2) Der Anwendung von § 50d Abs. 8 EStG stehen weder § 2 AO noch verfassungsrechtliche Bedenken entgegen (Anschluss an NWB DAAAD-25036). (3) Für den Nachweis des Verzichts eines Staates auf sein ihm nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zustehendes Besteuerungsrecht i. S. von § 50d Abs. 8 EStG reicht eine allgemein gehaltene Bestätigung einer öffentlich konzessionierten Steuerprüferin nicht aus (EFG 2011 S. 1431).
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