Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an gewerblich geprägter Personengesellschaft steuerunschädlich
Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Die Erträge einer gemeinnützigen Stiftung aus der Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG führen nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen. Die Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft begründet nämlich nicht einen (steuerpflichtigen) wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 14 AO. Zwar erzielt die gemeinnützige Stiftung aus der Beteiligung gewerbliche Einkünfte; dennoch überschreitet die Tätigkeit tatsächlich nicht die Grenze der Vermögensverwaltung, so dass kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegeben ist.
Umfang der Steuerfreiheit einer gemeinnützigen Stiftung
Gemeinnützige Stiftungen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie nicht einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. des § 14 AO unterhalten. Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO liegt vor, wenn eine selbständige nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Einnahmen erzielt werden, und die Grenze der reinen Vermögensverwaltung überschritten wird. Daher begründet die Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG regelmäßig einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, weil insoweit keine reine Vermögensverwaltung vorliegt. Die klagende gemeinn...