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Umsatzsteuer | Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer
Beteiligt sich ein Unternehmer vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung, um hierdurch die nach der 6. EG-Richtlinie geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nach dem nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Anschluss an , R NWB UAAAD-61700).
Im Streitfall war unstrittig, dass innergemeinschaftliche Lieferungen von Kraftfahrzeugen nach Italien stattgefunden haben. Abnehmer waren allerdings nach den Feststellungen im Steuerstrafverfahren, die das Finanzgericht weitgehend übernommen hat, italienische Autohäuser und nicht „vorgeschobene” Gebietsimporteure. Weil nach den tatsächlichen Feststellungen in Italien Steuermanipulationen s...