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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1085

Italien: Mehrwertsteuer-Erhöhung

[i]Erhöhung des Regelsteuersatzes von 20 % auf 21 %In Italien wurde mit Wirkung v. der Regelsteuersatz von 20 % auf 21 % erhöht. Das italienische Parlament hat in einem „Sparpaket„ Steuererhöhungen und zahlreiche bürokratische Auflagen verabschiedet, die am in Kraft treten. Für viele deutsche Unternehmen, die die sog. Versandhandelsregelung des § 3c UStG anwenden (vgl. Pfadler, NWB 40/2010 S. 3694), kommt diese Mehrwertsteuererhöhung überraschend und muss umgehend umgesetzt werden. Die italienische Mehrwertsteuer – in der Amtssprache als „imposta sul valore aggiunto” bezeichnet und mit „IVA” abgekürzt – gliedert sich in drei Steuersätze. Den Normalsteuersatz von 21 %, den ermäßigten Steuersatz mit 10 % und den Niedrigsteuersatz mit 4 %. Mit dem Niedrigsteuersatz von 4 % werden z. B. Nahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und bestimmte landwirtschaftliche Güter besteuert. Dem ermäßigten Satz von 10 % unterliegen bestimmte Nahrungsmittel, Arzneimittel, Personenbeförderungen, [i]Verminderte Steuersätze bleiben unverändertkulturelle Veranstaltungen sowie Hotel- und Restaurantdienstleistungen. Daneben gibt es einige Steuerbefreiungen, wie z. B. bei Sozialdienstleistungen und medizinischen Leistungen. Die verminderten Steuersätze für Güter des Grundbedarfs von 4 ...