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Die Rücknahme der Option zur Umsatzsteuer bei Finanzdienstleistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAD-92715 Immer mehr Kreditinstitute verzichten auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG und behandeln ihre Finanzdienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Dabei kann es vorkommen, dass die Bank trotz rechtlicher Unzulässigkeit zur Umsatzsteuer optiert hat oder die Option wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, weil der Bankkunde die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Voraussetzungen der Umsatzsteuer-Option
[i]Verzicht auf Steuerbefreiung möglichNach § 9 Abs. 1 UStG kann eine grds. umsatzsteuerfreie Finanzdienstleistung (§ 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG) als steuerpflichtig behandelt werden, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Fehlerhafte Ausübung der Umsatzsteuer-Option
[i]Berichtigung bedarf der SchriftformWenn die rechtlichen Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 UStG für die Option (Umsatz an einen Unternehmer für dessen Unternehmen) nicht erfüllt sind, schuldet die Bank gem. § 14c Abs. 1 UStG die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Der Bankkunde ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Berichtigung des zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrags gegenüber dem Bankkunden bedarf der Schriftform oder der Übermittlung auf elektronischem Wege.