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Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG)
Das Gesetz zur Einführung des Euro (EuroEG) v. ist im BGBl I S. 1242 bzw. im BStBl I S. 860 veröffentlicht worden. Das mit Wirkung v. in Kraft tretende Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für den Übergang in die dritte Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Nachfolgend ist als Auszug des EuroEG der Artikel 4 abgedruckt, der die Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet des Bilanzrechts behandelt. Über die bilanziellen Auswirkungen des Gesetzes haben wir ausführlich in BBK F. 15 S. 1075 und in BBK F. 12 S. 6163 bzw. S. 6179 berichtet.
§ 1 Änderung des HGB
Das HGB in der im BGBl III veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. (BGBl I
S. 786), wird wie folgt geändert:
1. In § 244 werden die Wörter ”Deutscher
Mark” durch das Wort ”Euro” ersetzt.
2. In § 284 Abs. 2 Nr. 2, § 313
Abs. 1 Nr. 2 sowie § 340h Abs. 1 Satz 1 und 2
werden jeweils die Wörter ”Deutsche Mark” durch das Wort
”Euro” ersetzt.
2a. In § 292a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter
”Deutscher Mark” durch das Wort ”Euro”
ersetzt.
2b. In § 318 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter
”zwei Millionen Deutsche Mark” durch die Wörter ”ein...