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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 882/10 EFG 2012 S. 430 Nr. 5

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 S. 4, EStG § 74 Abs. 1 S. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1601, BGB § 1615a, BGB § 1741, SGB XII, SGB X § 104

Keine Abzweigung des Kindergeldanspruchs von Pflegeeltern an den Sozialleistungsträger

Leitsatz

Nachdem Pflegeeltern gesetzlich nicht zum Unterhalt verpflichtet sind und damit eine Unterhaltspflichtverletzung, wie von § 74 Abs. 1 S. 1 EStG für eine Abzweigung von Kindergeld gefordert, ausscheidet, kommt eine Abzweigung gem. § 74 Abs. 1 S. 4 EStG an den Sozialleistungsträger nicht in Betracht (so auch FG Münster. v. , 5 K 429/02 Kg, entgegen und v. , 12 K 2112/02).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 430 Nr. 5
GAAAD-92590

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