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Außenprüfung | Erste BFH-Entscheidung zum Verzögerungsgeld
Der BFH hat erstmalig zum Verzögerungsgeld gemäß § 146 Abs. 2b AO Stellung genommen. Der BFH-Beschluss enthält drei wesentliche Aussagen:
So darf das FA ein Verzögerungsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten im Rahmen einer Außenprüfung festsetzen. Das Verzögerungsgeld ist also trotz seiner unsystematischen Stellung in § 146 Abs. 2b AO nicht auf Fälle der Verletzung von Mitwirkungspflichten im [i]Verletzung von Mitwirkungspflichten Rahmen der Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland gemäß § 146 Abs. 2a AO beschränkt . Vielmehr ist die Festsetzung eines Verzögerungsgelds auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen oder Erteilung von Auskünften im Sinne von § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung nicht nachkommt.
[i]Kurze Frist Das FA darf eine relativ kurze Frist zur Vorlage der Buchführung...