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Steuerrecht | Besuch der CeBIT-Messe führt nicht zu Werbungskosten
Nach dem FG Rheinland-Pfalz kann ein Bankbetriebswirt die Aufwendungen für den Besuch der Computermesse CeBIT nicht absetzen. Die CeBIT befriedigt nämlich auch ein allgemeines Informations- und berufliches Fortbildungsinteresse an moderner EDV-Technik. Der Besuch der CeBIT ist daher mit einem gewissen Erlebniswert verbunden, der dem privaten Bereich zuzuordnen ist.
Im Streitfall ging es um einen angestellten Bankbetriebswirt, der die CeBIT in Hannover besuchte und Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten, in Höhe von 255 € als Werbungskosten geltend machte. Er trug vor, dass er vorrangig Firmenkunden im Bereich der Warenkreditsicherung betreue. Deshalb habe er auf der CeBIT hauptsächlich das Angebot des sog. „Mittelstandsforums” besucht, auf dem vor allem...