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FG 18.05.2011 7 K 7226/07, BBK 19/2011 S. 897

Umsatzsteuer | Buchführung umsatzsteuerlich keine Steuerberatung

Nach dem FG Berlin-Brandenburg sind Buchführungsleistungen keine Leistungen im Sinne von § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG; diese Vorschrift regelt den Ort der Leistung bei „sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als ... Steuerberater”. Zu diesen Steuerberatungsleistungen gehören nämlich nur Tätigkeiten, die dem Steuerberater vorbehalten sind (sog. Vorbehaltsaufgaben); die laufende Buchführung kann aber auch von Personen erbracht werden, die keine Steuerberater, sondern Steuerfachgehilfen oder Bilanzbuchhalter sind.

Hinweis:

Der Streitfall betraf den VZ 2004. Die Nichtanwendbarkeit des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG führte dazu, dass die von einem im Ausland ansässigen Unter-nehmer erbrachte Buchführung in Deutschland umsatzsteuerbar war. Mittlerweile ist § 3a UStG durch das JStG 2009 mit Wirkung ab VZ 2010 geändert worden. Zwar...